ASR A 1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten: »Türen und Tore«
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen
Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Kraftmessung inklusive!!!
Die vorgeschriebene Kraftmessung gehört bei uns zum Standard.
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